14.08.2025

Neue AGB exklusiv für Innungsbetriebe

So vereinbaren Schreiner die allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswirksam

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln viele alltäglich Fragen, um die Abwicklung von Aufträgen zu erleichtern und später rechtliche Probleme zu vermeiden. Die Experten der Landesverbände und des Bundesverbands haben nun die AGB, die den Innungsbetrieben exklusiv zur Verfügung gestellt werden, vollständig überarbeitet und aktualisiert. Neu dabei ist, dass es nun unterschiedliche Bedingungen für Geschäfte mit Privatleuten und gewerblichen Kunden gibt. Wichtig ist jedoch, dass die AGB rechtswirksam vereinbart werden. Als Hilfestellung bietet der Fachverband Schreinerhandwerk Bayern (FSH Bayern) dazu nicht nur ein Merkblatt zum Download an, sondern führt im September auch zwei Online-Informationsveranstaltungen durch.

 

Die neuen AGB beschreiben den Leistungsumfang in vielen Details, listen die Kundenpflichten und deren Mitwirkung vor Auftragserteilung auf, erläutern Haftungsfragen, begrenzen Schadenersatzansprüche für Schreiner und regeln Widerrufsbelehrung und Reklamationsfristen. Aber die AGB müssen rechtswirksam entweder mit privaten Verbrauchern oder mit gewerblichen Kunden vereinbart werden, damit sie greifen.

 

Unterschiedliche Bedingungswerke für Privat- und Geschäftsleute

Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerks gibt es in zwei Versionen: Eine für das Geschäft mit privaten Verbrauchern (B2C) und eine für das Geschäft mit gewerblichen Kunden (B2B). Die Version mit privaten Verbrauchern (B2C) gilt, wenn der Schreiner- oder Montagebetrieb als Auftragnehmer für Personen tätig ist, die die Leistung für private Zwecke beauftragen oder kaufen. Die Version mit gewerblichen Kunden (B2B) gilt, wenn der Betrieb für Unternehmer gemäß § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen Leistungen erbringt.

 

AGB zum Download – weitere Infos – Einführungswebinare

Beide AGB-Versionen sind jeweils zwei Seiten lang. Wichtig: Die AGB sollten keinesfalls ohne juristische Beratung gekürzt oder geändert werden. Denn dies kann die Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder der gesamten AGB zur Folge haben. Die neuen AGB stehen im passwortgeschützten Mitgliederbereich zur Verfügung. Zusätzlich wurde hier auch ein Merkblatt eingestellt, das das Vorgehen zur wirksamen Einbeziehung zusammenfasst. Für weitere Fragen können sich die Mitgliedsbetreibe auch an die Rechtsabteilung des Verbands wenden.

Zum AGB-Download

 

Einführungswebinare im September 2025

Da einerseits die neuen AGB für die Mitgliedsbetriebe große rechtliche Vorteile bieten und andererseits mit der rechtswirksamen Einbeziehung zahlreiche Voraussetzungen und Fragen verbunden sind, bietet der FSH Bayern im September zwei (inhaltlich gleiche) Online-Schulungen für Mitgliedsbetriebe zu dieser Thematik an. Die Teilnahme ist kostenfrei.

  • 17. September 2025 | 16:30–17:30
  • 30. September 2025 | 11:00–12:00

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